Ab sofort Anmeldung zur Häckselaktion im Stadtgebiet Straubing

 

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW-SR) führt im Stadtgebiet Straubing eine Häckselaktion durch. Im Landkreis Straubing-Bogen stehen in vielen Gemeinden vom Zweckverband geförderte Häcksler zur Verfügung. Ansprechpartner sind hier in der Regel die Gartenbauvereine.

Jeder Gartenbesitzer in Straubing, der sich bis 16. März, 12.00 Uhr beim ZAW-SR für die Häckselaktion anmeldet, kann teilnehmen. Gehäckselt werden haushaltsübliche Mengen Baum- und Strauchschnitt. Holziges Häckselgut, das pro Haushalt innerhalb von 15 Minuten gehäckselt werden kann, wird nicht berechnet. Ist der Häcksler länger im Einsatz, muss dafür vor Ort bezahlt werden.

Anmeldung beim ZAW-SR unter der Telefon-Nummer 09421 9902-44. Nach dem 16. März eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Folgende Punkte müssen beachtet werden:

» Eine Menge, die vom Häcksler innerhalb von 15 Minuten durchgesetzt werden kann, ist kostenlos. Die Zeit darüber hinaus wird vom Häckselunternehmer vor Ort berechnet.

» Das Häckselgut wird nicht mitgenommen.

» Baum- und Strauchschnitt mit einem Durchmesser bis zu 10 cm kann verarbeitet werden. Bitte beachten: Es wird nur holziges Material gehäckselt (keine Gräser, abgeblühte Stauden usw.).

» Wurzelstöcke, Schnittgut mit Erdanhang und Fremdstoffe wie z. B. Eisenteile oder Draht müssen unbedingt entfernt werden. Für die Schäden bei fahrlässiger Missachtung werden Gartenbesitzer haftbar gemacht. Wenn bei einer Anfallstelle mehrere Anwohner Häckselgut bereitlegen, haftet derjenige, der angemeldet hat.

»  Je länger das Schnittgut ist, desto besser. Daher kein unnötiges Zerkleinern der Äste.Das Schnittgut ist gut sichtbar bereitzulegen. Eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein.
 

»  Das Schnittgut ist, v.a. bei größeren Mengen, nicht durcheinander, sondern geordnet bereitzulegen
 
»  Das Fahrzeug (Schlepper mit Häcksler, Breite 3 Meter!) muss bis zum Häckselgut fahren. Ist das nicht möglich, ist der Häckselunternehmer angewiesen wieder zu fahren.
 
»  Der Untergrund muss ausreichend belastbar sein. Für Schäden wird nicht gehaftet.
 

Zeit

Gebiet

21. – 22. März

Stadtgebiet südlich B 8

23. März

Stadtgebiet zwischen B 8, Landshuter Str. und Bahnlinie

24. März

Stadtgebiet zwischen Landshuter Str., Äußere Passauer Str. und Bahnlinie

25. - 26. März

Stadtgebiet zwischen Kolbstr., Heerstr., Ittlinger Str., Bahnlinie, Äußere Passauer Str., B 20

28. - 30. März

Stadtgebiet östlich der B 20 (Ittling)

31. März – 1. April

Stadtgebiet zwischen Stadtgraben, Heerstr., Ittlinger Str., Donau, B 20

4. – 5. April

Stadtgebiet (westlich) zwischen Kolbstr./Stadtgraben und Bahnlinie/Donau

6. – 7. April

Stadtgebiet nördlich der Donau