Zur Zeit läuft die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts auf Bundesebene. Die kommunalen Verantwortlichen sind sehr besorgt über den vorliegenden Gesetzentwurf, weil wichtige Teile an verwertbaren Abfällen den Städten, Landkreisen und Zweckverbänden entzogen werden sollen.
Es soll eine Wertstofftonne eingeführt werden, in der neben den gesamten Verkaufsverpackungen auch andere verwertbare Rohstoffe gesammelt werden. Wer für diese Tonne zuständig ist (Kommune oder private Entsorgungswirtschaft) und wie sie finanziert werden soll, ist nach wie vor ungeklärt. Wir halten es für wichtig, dass die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge weiterhin für eine einheitliche Wertstofferfassung verantwortlich bleiben und Wertstofferlöse den Abfallgebühren zugute kommen.
Es darf nicht wieder nach dem Motto verfahren werden: „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“.
Unser Wertstoffhofsystem ist etabliert und wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Die zwangsweise Einführung einer weiteren sog. Wertstofftonne würde dieses System schwächen und den Bürgerinnen und Bürgern eine vierte Abfalltonne zumuten.
Sollte die Wertstofftonne eingeführt bundesweit eingeführt werden müssen, können dadurch die Wertstoffhöfe nicht ersetzt werden. Grüngut, Schrott, Bauschutt, große Haushaltsgeräte und vieles andere mehr lassen sich nicht im Holsystem über eine Tonne erfassen.
Damit könnten bei den derzeitigen Sammelsystemen kaum Kosten gespart werden, die Wertstofftonne würde aber ihrerseits hohe zusätzliche Kosten verursachen, was sich zwangsläufig auf die Entsorgungsgebühren auswirken würde.