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Sondermüll


Gefahr für Mensch und Natur

Fast in jedem Haushalt fallen gefährliche Abfälle an. Sondermüll gehört weder in die Restmülltonne noch in den Abfluss. Der ZAW-SR bietet deshalb mit der ständigen Erfassung am Entsorgungszentrum Sachsenring und mit der mobilen Sammlung mit dem Giftmobil im Landkreis (Termine 2012)  umfangreiche Abgabemöglichkeiten für Haushalt und Gewerbe.

Damit Ihr Abfall nicht zum Problem wird – 5 REGELN ZUM RICHTIGEN UMGANG

» Regel 1
Sondermüll muß in seinen ursprünglichen Behältnissen und unvermischt gesammelt werden, damit keine gefährlichen, chemischen Reaktionen ausgelöst werden !

» Regel 2
Ihre Auskünfte zum Inhalt sind wichtig. Liefern Sie Ihren Sondermüll persönlich an.

» Regel 3
Sondermüll darf auf gar keinen Fall vor oder nach der mobilen Sammlung unbeaufsichtigt abgestellt werden. Denken Sie an die Gefahr für spielende Kinder!

» Regel 4
Feuerwerkskörper, Sprengkörper und Munition werden bei der Sondermüllsammlung nicht angenommen. Bitte bei der Polizei oder dem Zweckverband nachfragen.

» Regel 5
Bei der mobilen Sammlung in den Gemeinden kann nicht mehr als 10 kg bzw. 10 l Sondermüll pro Haushalt angenommen werden. An der stationären Sammelstelle am Entsorgungszentrum Sachsenring sind Mengen über 10 kg bzw. 10 l kostenpflichtig. Unten finden Sie die Liste mit Sondermüll. 

>   Entsorgungszentrum Sachsenring  

 



Unser Service für Gewerbebetriebe

Wenn Sie größere Mengen Sondermüll anliefern wollen, informieren Sie sich rechtzeitig vor der Abgabe am Entsorgungszentrum.

Ihr richtiger Ansprechpartner in Sachen »Sondermüll« beim ZAW-SR:
Konrad Reitinger, Tel. 09421 / 99 02-17, email: k.reitinger@zaw-sr.de

DIE ANNAHMEBEDINGUNGEN IM ÜBERBLICK

» Mengen von 10 -100 kg:
   Die Abrechnung erfolgt nach Gewicht.
   Die Preise sind für die einzelnen Abfallarten verschieden.

 

 

» Mengen über 100 kg:
   Meldung bei der GSB in Ebenhausen, Zentrale Kundenberatung : welche und wieviele Abfälle

» Die Rechnung erhalten Sie über die GSB.

 


 

DAS IST SONDERMÜLL

» Abbeizmittel, Abflussreiniger, Autopolitur

» Backofen- und Grillreiniger, Batterien (keine Autobatterien),
   Bleimennige (Rostschutzfarbe), Bremsflüssigkeit

» Chemikalien, Chromputzmittel

» Desinfektionsmittel, Düngemittelreste (bis ca. 10 kg)

» Edelstahlpflege, Energiesparlampen (quecksilberhaltig), Entfärber, Entkalker, Entroster

» Fleckenwasser und -spray, Fotochemikalien (getrennt in Entwickler und Fixierer),
   Frostschutzmittel und Frostlöser

» Gift, Glasreiniger, Grundierungen

» Haushaltsreiniger, Holzschutzanstriche

» Imprägniermittel, Insektenspray

» Klebstoff (flüssig), Kondensatoren aus Haushaltsgeräten, Knopfzellen, Kühlerflüssigkeit

» Lacke und Lacksprays (nicht ausgehärtet), Laugen,
   Leuchtstoffröhren (quecksilberhaltig, deshalb bruchsicher verpacken!), Lösungsmittel

» Metallreiniger, Möbelpolitur

» Nagellackentferner

» Öladditive, Ölschlamm und verschmutztes Heizöl in kleinen Mengen

» Pflanzenschutzmittel, Pinselreiniger, PU-Schaumdosen

» Quecksilber, Quecksilberdampflampen, Quecksilberschalter

» Säuren, Salze, Schädlingsbekämpfungsmittel,
   Spraydosen mit Füllreste (außer Körperpflegemittel)

» Thermometer (quecksilberhaltig), Tippkorrektur, soweit noch flüssig

» Unkraut-, Pilz- und Schädlingsbekämpfungsmitte

» Verdünner (Terpentinersatz etc.)

» Wachs (flüssig oder Dispersion), Waschbenzin