Ziel ist, die Lebensdauer von Elektrogeräten zu verlängern, Ressourcen zu schonen und unnötigen Elektroschrott zu vermeiden.
Wer ab dem 31. Juli 2026 ein neues Elektrogerät kauft, hat im Gewährleistungsfall die Wahl zwischen einer Reparatur und einem Ersatzgerät. Entscheidet sich der Käufer für die Reparatur, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist einmalig von zwei auf drei Jahre.
Ein weiterer Vorteil: Ist ein Gerät grundsätzlich nicht reparierbar, obwohl dies üblicherweise erwartet werden kann, gilt dies künftig als Mangel.
Darüber hinaus erhalten Verbraucher erstmals einen direkten Anspruch gegenüber dem Hersteller, bestimmte Elektrogeräte auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren zu lassen. Das gilt unter anderem für Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher, Monitore, Smartphones und Tablets. Je nach Produkt müssen Hersteller Ersatzteile bis zu sieben beziehungsweise zehn Jahre vorhalten.
Nähere Informationen bietet die Verbraucherzentrale unter seiner Website www.verbraucherzentrale.de