Gibt es beim ZAW-SR|einen Windelzuschuss?

Der Zweckverband unterstützt die Vermeidung von Wegwerfwindeln durch einen einmaligen Zuschuss von 70,-€ pro Person für den Einsatz von Mehrwegwindeln bei Menschen, die Verbandsgebiet wohnen. Das gilt auch für die Nutzung durch Erwachsene. Grundlage für die Bezuschussung sind der Vertrag mit einem Windeldienst über eine Mindestlaufzeit von einem Jahr oder die Beschaffung von Mehrwegwindeln in einer Höhe von mindestens 150,-€.

Den Zuschuss-Antrag finden Sie hier:

Antrag herunterladen

Wollen Sie sich umfassender zum Thema Stofffwindeln informieren? Die Webseite www.deine-Stoffwindel.com bietet interessante Hinweise und praktische Tipps.

Einwegwindeln sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Reicht das Volumen der bestehenden Tonne nicht aus, können Sie einen größeren gebührenpflichtigen Abfallbehälter anmelden oder – sollte die Situation nur kurzzeitig bestehen - amtliche Restmüllsäcke nutzen.

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Einen Windelsack oder eine Windeltonne gibt es im Verbandsgebiet nicht. Diese können nicht mit Abfallgebühren finanziert werden. Die Unterstützung von Familien oder pflegebedürftigen Personen stellt eine gesellschaftspolitische Aufgabe dar. Die Förderung findet über Ansätze statt.